Kryptowährungen sind für das Finanzamt keine Wertpapiere, sondern andere Wirtschaftsgüter. Deshalb gilt nicht die Abgeltungsteuer, sondern die Regel für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Gewinne sind mit deinem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt.
Das Bundesfinanzministerium hat seine Auffassung in einem Schreiben vom 6. März 2025 zusammengefasst. Es regelt unter anderem, wie Gewinne berechnet und welche Nachweise verlangt werden.
Die Haltefrist von einem Jahr
Verkaufst oder tauschst du einen Kryptowert innerhalb eines Jahres nach dem Kauf, ist der Gewinn steuerpflichtig. Danach ist er steuerfrei, egal wie hoch er ist. Als Verkauf gilt auch der Tausch in einen anderen Coin und das Bezahlen mit Krypto. Wer Coins zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft hat, darf für die Berechnung die FIFO-Methode verwenden: Was zuerst gekauft wurde, gilt als zuerst verkauft.
Freigrenze von 1.000 Euro
Seit dem Steuerjahr 2024 bleiben Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt weniger als 1.000 Euro betragen. Achtung: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Liegt der Gewinn bei 1.000 Euro oder darüber, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Staking, Lending und Airdrops
Erträge aus Staking und Lending sind beim Zufluss als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern, mit einer eigenen Freigrenze von weniger als 256 Euro pro Jahr. Die so erhaltenen Coins haben danach wieder eine eigene Haltefrist von einem Jahr. Airdrops können je nach Ausgestaltung steuerpflichtig sein.
Verluste
Verluste aus Verkäufen innerhalb der Haltefrist kannst du mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften im selben Jahr verrechnen und in andere Jahre übertragen. Mit anderen Einkunftsarten lassen sie sich nicht verrechnen.
Was in die Steuererklärung gehört
Gewinne und Verluste gehören in die Anlage SO. Bewahre Kontoauszüge der Börsen und Wallet-Transaktionen auf; das Finanzamt kann Nachweise verlangen. Bei vielen Transaktionen helfen Steuer-Tools, die Daten von Börsen einlesen. Bei größeren Beträgen lohnt sich eine Steuerberatung.