MiCA steht für Markets in Crypto-Assets. Die Verordnung regelt, wer Kryptowerte ausgeben und wer Dienstleistungen wie Handel, Verwahrung oder Beratung anbieten darf. In Deutschland ergänzt das Kryptomärkteaufsichtsgesetz die europäischen Regeln und macht die BaFin zur zuständigen Aufsicht.
Für Anleger heißt das: Ein in der EU zugelassener Anbieter muss Kundengelder trennen, Interessenkonflikte offenlegen und über Risiken informieren. Für Anbieter aus Drittstaaten, die ohne Zulassung um deutsche Kunden werben, gelten diese Schutzregeln nicht.
Was MiCA regelt
MiCA unterscheidet drei Arten von Kryptowerten: E-Geld-Token, vermögenswertreferenzierte Token und alle übrigen Kryptowerte. Für Stablecoins gelten die Regeln seit dem 30. Juni 2024, für Dienstleister seit dem 30. Dezember 2024. Wer vorher nach deutschem Recht eine Erlaubnis hatte, durfte für eine Übergangszeit weiterarbeiten. Bitcoin selbst hat keinen Emittenten und fällt deshalb nur über die Dienstleister unter MiCA.
Die Rolle der BaFin
Die BaFin erteilt Zulassungen, überwacht die Anbieter und geht gegen unerlaubte Geschäfte vor. Auf ihrer Website warnt sie vor Unternehmen, die ohne Erlaubnis tätig sind. Bevor du Geld an einen unbekannten Anbieter überweist, lohnt sich ein Blick dorthin.
Travel Rule
Seit dem 30. Dezember 2024 müssen Anbieter bei Krypto-Überweisungen Angaben zu Absender und Empfänger mitschicken, ähnlich wie bei einer Banküberweisung. Bei Auszahlungen auf eine eigene Wallet fragen viele Börsen deshalb nach, ob die Adresse dir gehört.
DAC8: Meldungen ans Finanzamt
Mit der EU-Richtlinie DAC8 müssen Krypto-Dienstleister seit dem 1. Januar 2026 Daten über die Transaktionen ihrer Kunden erfassen und an die Steuerbehörden melden. Die ersten Meldungen betreffen das Jahr 2026. Wer seine Gewinne nicht angibt, sollte also damit rechnen, dass das Finanzamt davon erfährt.